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Top Jobs! 2020

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40 Nr.

40 Nr. 2/2020 AKTUELL Fragen an den Experten Die „Radius“-Themenausgaben informieren und vermitteln zeitgemäßes Wissen in kompakter Form. In dieser Rubrik beantworten unsere Experten aktuelle Fragestellungen. In dieser Ausgabe werden aus aktuellem Anlass zum übergeordneten Thema „Top Jobs in Zeiten der Corona- Krise“, einige spezielle Detailfragen geklärt. Herbert S. (Bozen): Um die Gesundheit und Bedürfnisse meiner Mitarbeiter zu schützen, habe ich im Monat März in Sicherheitsvorkehrungen investiert, welche die Ansteckungsgefahr mit Corona zwischen Mitarbeitern sowie zwischen Mitarbeitern und Kunden reduzieren. Gibt es hier öffentliche Beiträge? Philipp J. Gamper: Sehr geehrter Herr S., Beiträge in Form von Geldmitteln gibt es dafür keine. Jedoch sieht der Fiskus für Steuersubjekte mit freiberuflicher oder unternehmerischer Tätigkeit ein Steuerguthaben für die Desinfizierung der Arbeitsgeräte und des Arbeitsumfeldes vor. Von diesen Kosten können 50 Prozent bis maximal 20.000 Euro angesetzt werden, solange bis der dafür vorgesehene Topf von 50 Millionen Euro aufgebraucht ist. Dies wurde in einem zweiten Schritt ausgedehnt und umfasst auch: Kosten für den Ankauf von individueller Schutzausrüstung (z.B. Schutzmasken, Handschuhe, Schutzvisiere, Schutzbrillen, Schutzanzüge, Schuhüberzüge) sowie Kosten zum Schutz der Personen bzw. Mitarbeiter (z.B. Absperrungen oder Ähnliches, welche die Übertragung des Virus verringern oder Abstände gewähren). Die Anträge können bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden. Rechtsgrundlage bilden dafür die Gesetzesdekrete Nr. 18, „Cura Italia“ vom 17. März 2020, und Nr. 23, „Decreto Liquidità“ vom 8. April 2020. Lukas M. (Mals): Mein Arbeitgeber ist mit gutem Beispiel vorangegangen und hat zur Bekämpfung der Corona-Krise an eine gemeinnützige Organisation gespendet. Auch ich möchte meinen Beitrag als Privatperson leisten. Wie funktioniert dies steuerlich? Philipp J. Gamper: Lieber Herr M., vorab vielen Dank an Sie und Ihren Arbeitgeber für den Einsatz. In der Tat sind Spenden an öffentliche Körperschaften und anerkannte, gemeinnützige Einrichtungen steuerlich absetzbar: • Für Spenden von natürlichen Personen in Höhe von max. 30.000 Euro kann ein Steuerabzug von der Einkommenssteuer von 30 Prozent angesetzt werden. • Für Spenden von Steuersubjekten mit unternehmerischer Tätigkeit wird auf die allgemeinen Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit in Katastrophensituationen verwiesen (Art. 27, Ges. Nr. 133/1999), d.h. unter Umständen die 100-prozentige Möglichkeit der Absetzung.

AKTUELL Nr. 2/2020 41 Sebastian K. (Tramin): Als Projektentwickler habe ich während der Ausgangssperren viele meiner rund 20 Mitarbeiter in Zeitausgleich schicken müssen. Einige Teams konnten in reduzierter Form im Homeoffice arbeiten. Einige der Mitarbeiter beantragen, bestimmte Arbeiten nun auch in Zukunft im Homeoffice machen zu dürfen. Wie gehen andere Betriebe damit um? Rainer M. Sigmund: Geschätzter Herr K., grundsätzlich wird in diversen Studien aufgezeigt, dass im Homeoffice die nötige Motivation und entsprechend die Produktivität nur von den wenigsten Mitarbeitern geleistet werden kann. Menschen reagieren sehr unterschiedlich auf den gewährten Freiraum, so beeinträchtigt im Grunde der eigene Charakter die Produktivität, denn man ist stark auf sich selbst gestellt. Bestimmte Typen können konzentriert arbeiten, schaffen es, Prioritäten zu setzen und gesetzten Zielen zu folgen. Überwiegend fehlt dem Menschen aber anscheinend die nötige Selbstbeherrschung, und keine Regelungen führen sogar zu ausgeprägter Demotivation der Beschäftigten, wie es auch Experten vom Deutschen Institut für angewandte Arbeitswissenschaften (Ifaa) herausgefunden haben. In diversen Gesprächen mit betroffenen Betrieben unseres Landes stelle ich fest, dass eine klare Form der Führung und somit auch der Motivation der Mitarbeiter sehr schwer fällt. Kollegen und Führungskräfte, die jemanden an die Hand nehmen, sind extrem wichtig, bestimmte Mitarbeiter meiden besondere Verantwortung und brauchen ein Umfeld, das sie motiviert. Und natürlich gibt es auch den Teil, der die Situation ausnutzt. Alle befragten Betriebe haben bestätigt, dass der Koordinations- und Interaktionsaufwand steigt. Viele Betriebe haben das „Experiment Homeoffice“ gezwungener Maßen erlebt, aber man kann davon ausgehen, dass nach anfänglicher Zurückhaltung diese neue Form der Zusammenarbeit bei vielen Berufsgruppen und in bestimmten Teams Einzug halten wird. Führung und Motivation werden also wesentlich anspruchsvoller. In Italien wurde mit dem Gesetz Nr. 81 vom 22. Mai 2017 „Misure per la tutela del lavoro autonomo non imprenditoriale e misure volte a favorire l’articolazione flessibile nei tempi e nei luoghi del lavoro subordinato“ schon früher der rechtliche Rahmen geschaffen, das Smart Working klar zu regeln. Sie als Manager sind jetzt sicherlich gefordert Ihre Ressourcen gezielt einzusetzen, um Ihr Unternehmen bestmöglich aus der Krise zu steuern. Gerade in diesen Momenten der Unternehmung brauchen Sie den vollen Einsatz Ihrer Mitarbeiter, und schlussendlich geht es nur gemeinsam. Wie sagte schon Steve Jobs: „Es macht Rainer M. Sigmund Die Experten keinen Sinn, kluge Leute einzustellen und ihnen dann zu sagen, was sie tun sollen.“ Alle befragten Betriebe nutzen nun die Chance der Veränderung, um gegebene Möglichkeiten mit Ihrem Team zu besprechen. Manche wollen auch gezielt gemeinsam beweisen, dass Effizienz und Produktivität mit neuen Formen der Zusammenarbeit in Zeiten der Digitalisierung gesteigert werden kann. sind Partner bei Vinburg Projects, der Südtiroler Unternehmensberatung mit Spezialisierung in den Bereichen der Projektprüfung/Due-Diligence- Prozesse, Unternehmensentwicklung von KMUs und Projektmanagement. Querdenker mit Weitblick. Smart. Professionell. Mehr unter: www.vinburg.com Philipp J. Gamper ©Anita Augscheller HANDWERK PUR. Lana . T 0473 56 15 09 www.gamperdach.it

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