62 09/2012 aktuell aktuell Arbeitsrecht auf Italienisch Italiens Arbeitsrechtler sind sich einig: Das, was die aktuelle Regierung im Sommer als Reform des Arbeitsmarktes verkauft hat, ist kaum das Papier wert, auf dem es steht. Dabei stand diese Agenda im Brief der EZB-Führung an die italienische Regierung im August 2011 an oberster Stelle. Arbeitsministerin Elsa Fornero zeigte im Dezember vergangenen Jahres nach der forsch durchgepeitschten Reform des Pensionswesens durchaus ein strammes Durchhaltevermögen gegen alle Opposition und eine bewundernswerte Tatkraft. Was Wunder, wenn die Experten glaubten, dass die Dame aus Turin auch bei der Reform des Arbeitsmarktes entsprechend hart durchgreifen würde. In der Tat legte die Ministerin Ende März dieses Jahres einen Gesetzesentwurf vor, der im Geiste der EZB-Vorschreibungen neue Perspektiven eröffnete. Was in der Folge in den Mühlen unendlicher Verhandlungen mit den Gewerkschaften und Vertretern der Parteien der Mehrheit übrig blieb, verdient laut Meinung der Fachleute den Begriff „Reform“ in keinerlei Weise. Reform? Für Experten ein lauwarmer Löwenzahntee Das Dokument gliedert sich in vier Abschnitte, wobei Teil 1 und 2 das Verhältnis Unternehmen-Werktätige direkt betrifft. Mit der „Flexibilität beim Eintritt“ versuchte nun der Gesetzgeber, in erster Linie Jugendlichen, einen bequemeren Einstieg ins Berufsleben zu ermöglichen. Herausgekommen ist ein Sammelsurium von Streichungen und Einschränkungen von bisher angewandten Regelungen aus dem so genannten Biagi-Gesetz aus dem Jahr 2003 und das erklärte Ziel, für Schulabgänger das Lehrlingswesen als Sprungbrett in die Arbeitswelt einzurichten. Da in Italien aber – im Gegensatz zu Südtirol – die Ausbildung nicht über öffentliche Berufsschulen abgedeckt ist, muss der Arbeitgeber nur erklären, dass er seinen Lehrling am Arbeitsplatz ausgebildet hat. Unterm Strich sind bestimmt einige Schlupfwinkel geschlossen worden, die bisher gar einige Arbeitswillige nicht nur von der gesetzlichen Vorsorgeversicherung fern gehalten, sondern auch über Projektverträge oder Scheinselbständigkeit schamlos hinters Licht geführt haben. Die EZB zu Italien: Schafft mehr Flexibilität! Die Vorschreibung der EZB in Sachen Arbeitsmarkt war klar: Italien musste nach Jahrzehnten der ständigen Absicherung von Rechten der Arbeitstätigen das dadurch entstandene starre System flexibler gestalten. Deshalb erhofften sich nicht nur maßgebliche EU-Politiker ein einfacheres Kündigungswesen, das europäischen Standards entsprechen sollte. Auch in dieser Sache konnte kein Durchbruch erzielt werden: Im Gegenteil, gab es vorher nach einer Entlassung im Wesentlichen die Wiedereingliederung in die Organisationsstruktur des Unternehmens (Art. 18 des Arbeiterstatutes), wurde das Ganze durch das neue Gesetz noch deutlich komplizierter. Statt ungerechtfertigten Entlassungen gegenüber höhere Abfindungen, aber keine Wiedereingliederung vorzusehen, wie sich viele und auch die EZB wünschten, gibt es nun die höheren Abfindungen als früher, gepaart mit dem Damoklesschwert der Wiedereingliederung. Und welcher Richter – so vermuten Arbeitsrechtler – wird bei einer Wiedereingliederung, die ihm Bauchschmerzen verschafft, für die Entlassung (wenn auch mit hohen Abfindungen) plädieren, wenn dadurch ein Mensch auf der Straße steht? Bleiben die sozialen Abfederungsmaßnahmen, die mit 2013 neu geordnet werden. Ob diese europäische Standards erreichen, muss sich, wie Fachleute denken, erst im Laufe der Zeit herausstellen. Italiens Arbeitsmarkt gilt durch die einseitige Absicherung der Rechte von Mitarbeitern als denkbar starr, wobei – wie Fachleute meinen – gerade der freiere Austausch von Arbeitskräften einem wirtschaftlichen Wachstum zugutekommen würde. Die Reform des Arbeitsmarktes scheint – so Arbeitsrechtlern – diesem Anspruch nicht gerecht zu werden. Bewährte QUALItät In neUer LAge Mit 1. Oktober 2012 finden Sie die geschäftsstelle Bozen in unserem Hauptsitz. City tower Schlachthofstraße 30 Tel. 0471 19 61 000 www.hypotirol.it
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