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Südtirol Magazin Sommer 2019 - NZZ

INFO-PR 26 Mai

INFO-PR 26 Mai 2019 AKTUELL 100.000 Euro als Pauschalsteuer Wer seinen steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegt, hat die Möglichkeit, eine allumfassende Pauschalsteuer auf das Auslandseinkommen und -vermögen in fixem Ausmass in Höhe von 100.000 Euro pro Jahr zu entrichten. Diese Steuerbegünstigung für wohlhabende natürliche Personen wurde mit dem Stabilitätsgesetz 2017 eingeführt und zielt darauf ab, wohlhabende Personen nach Italien zu locken – mit steigendem Erfolg. Immer mehr Personen sind überzeugt von der Kombination zwischen hoher Lebensqualität in einem der schönsten Länder der Welt, der italienischen „dolce vita“ sowie zusätzlich noch der attraktiven Steuerbegünstigung. So hat z. B. im Sommer 2018 auch Fussballstar Cristiano Ronaldo seinen Wohnsitz nach Italien verlegt, um seine Auslandseinkünfte begünstigt besteuern zu dürfen. Auch für weniger betuchte und vermögende Personen ist die Pauschalsteuer interessant, sofern die derzeitig bezahlte Steuer den Schwellenwert von 100.000 Euro überschreitet. Die Vorteile Dazu Gert Gasser, Steuerberater aus Südtirol: „Die Pauschalsteuer ersetzt die Einkommenssteuer auf die im Ausland erzeugten Einkommen und die Vermögenssteuer auf das ausländische Vermögen, und zwar unabhängig von der Höhe des Einkommens und des Vermögens. In der Pauschalsteuer nicht inbegriffen und folglich normal zu besteuern sind lediglich die Veräusserungsgewinne auf qualifizierte Beteiligungen, welche im Laufe der ersten fünf Jahre nach dem Zuzug nach Italien erzielt werden, sowie die in Italien erzielten Einkommen.“ Ein weiterer Vorteil der Begünstigung ist die vollständige Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer für all jene Güter, die sich ausserhalb Italiens befinden. Auch Einbringungen von ausländischen Vermögenswerten in Trusts oder Stiftungen sind in Italien steuerbefreit. Die Voraussetzungen Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Pauschalsteuer ist, dass die natürliche Person während der letzten zehn Jahre mindestens neun nicht in Italien steuerlich ansässig war. Eine weitere Voraussetzung ist die effektive Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes vom Drittland nach Italien. Die effektive Verlegung des Wohnsitzes kann sowohl von den italienischen Gemeinden als auch vom Finanzamt des Drittlandes kontrolliert werden. Zwecks Inanspruchnahme der Pauschalsteuer empfiehlt es sich, eine entsprechende Anfrage an das Finanzamt zu stellen – so Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Gert Gasser erlangt der Steuerzahler vor Verlegung des Wohnsitzes nach Italien Rechtssicherheit darüber, ob das Pauschalverfahren im konkreten Fall Anwendung findet oder nicht. Dauer der Option „Die Pauschalsteuer kann für maximal 15 Jahre angewandt werden, danach erlischt die Begünstigung automatisch. Es ist ohne Anwendung von Strafen oder Nachzahlungen jederzeit möglich, die Option zu widerrufen“, erklärt Gert Gasser weiter. Das Pauschalsteuerverfahren gilt ab jenem Jahr, in dem der Wohnsitz nach Italien verlegt und der Antrag des Steuerzahlers vom Finanzamt positiv begutachtet wurde. Die Steuer auf die ausländischen Einkünfte muss vollständig innerhalb 30. Juni des Folgejahres einbezahlt werden. Die Option für die Pauschalsteuer kann zusätzlich von einem oder mehreren Familienmitgliedern angewandt werden. Die Kriterien, Voraussetzungen und Modalitäten für die Anwendung des Verfahrens bleiben dieselben wie für den Antragsteller, allerdings beträgt die Pauschalsteuer für Familienmitglieder lediglich 25.000 Euro pro Steuerperiode. Gasser Springer Perathoner Eder & Oliva Meraner Strasse 8 | I-39011 Lana Tel. +39 0473 565 000 info@gspeo.com | www.gspeo.com

AKTUELL Mai 2019 27 Am Fusse des Schlern: Golfclub St. Vigil/Seis Südtirols Golfplätze zwischen 250 und 1.600 Meter ü.d.M. Vielfältig wie das ganze Land, nach dem bekannten Werbeslogan von der Rebe bis zum Gletscher, sind auch die Golfanlagen. Die Anlage in Eppan und jene unter dem Rosengarten auf dem Karer-Pass trennen gerade mal 30 Kilometer – aber knapp 1.400 Höhenmeter. Das Ganze hat einen grossen Vorteil, wann immer Golfer in Südtirol ihre Schläger schwingen wollen, es ist immer die beste Jahreszeit. Eine Aussage von Georg Warger, Clubmanager des Golfclubs Lana, vom vergangenen Februar: „Unsere Freunde von der Nordseite der Alpen wollten es anfangs gar nicht glauben. Während draussen noch meterweise Schnee auf den Spielbahnen und Greens lag, herrschten bei uns frühlingshafte Bedingungen.“ Nicht ganz so früh wie in Lana und Eppan öffnet der Golfclub im Passeirer Tal meist Anfang März seine Tore. Danach folgen im April die Plätze in Petersberg, in St. Vigil/Seis, in Sterzing und in Bruneck. Die beiden letzten auf 1.600 Meter gelegen, sind die Plätze des Golfclubs Carezza und der Platz in Alta Badia, mit einer Spielsaison von etwa fünf Monaten. Jedes Jahr besonders beeindruckend ist das Spiel in Eppan und Lana, wenn im April die Obstbäume blühen und im Hintergrund noch die schneebedeckten Berge zu sehen sind. Wenn dann der Ball nach einem weniger geglückten Schlag seitlich zwischen den Obstbäumen zu liegen kommt, sollte man den nachfolgenden Flight einfach durchwinken und sich die Zeit zum Fotografieren nehmen. Mit dem Pitch einen Schlag ausgeführt zwischen zwei blühenden Obstbäume, dahinter die schneebedeckte Texelgruppe, bei so einem Foto da fragt doch keiner mehr nach dem Score. GC Passeier.Meran – Hole Nr. 13

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