Aufrufe
vor 4 Jahren

Südtirol Magazin Sommer 2019 - Die Welt

INFO-PR 58 Mai

INFO-PR 58 Mai 2019 AKTUELL 100.000 Euro als Pauschalsteuer Wer seinen steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegt, hat die Möglichkeit, eine allumfassende Pauschalsteuer auf das Auslandseinkommen und -vermögen in fixem Ausmaß in Höhe von 100.000 Euro pro Jahr zu entrichten. Diese Steuerbegünstigung für wohlhabende natürliche Personen wurde mit dem Stabilitätsgesetz 2017 eingeführt und zielt darauf ab, wohlhabende Personen nach Italien zu locken – mit steigendem Erfolg. Immer mehr Personen sind überzeugt von der Kombination zwischen hoher Lebensqualität in einem der schönsten Länder der Welt, der italienischen „dolce vita“ sowie zusätzlich noch der attraktiven Steuerbegünstigung. So hat z. B. im Sommer 2018 auch Fußballstar Cristiano Ronaldo seinen Wohnsitz nach Italien verlegt, um seine Auslandseinkünfte begünstigt besteuern zu dürfen. Auch für weniger betuchte und vermögende Personen ist die Pauschalsteuer interessant, sofern die derzeitig bezahlte Steuer den Schwellenwert von 100.000 Euro überschreitet. Die Vorteile Dazu Gert Gasser, Steuerberater aus Südtirol: „Die Pauschalsteuer ersetzt die Einkommenssteuer auf die im Ausland erzeugten Einkommen und die Vermögenssteuer auf das ausländische Vermögen, und zwar unabhängig von der Höhe des Einkommens und des Vermögens. In der Pauschalsteuer nicht inbegriffen und folglich normal zu besteuern sind lediglich die Veräußerungsgewinne auf qualifizierte Beteiligungen, welche im Laufe der ersten fünf Jahre nach dem Zuzug nach Italien erzielt werden, sowie die in Italien erzielten Einkommen.“ Ein weiterer Vorteil der Begünstigung ist die vollständige Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer für all jene Güter, die sich außerhalb Italiens befinden. Auch Einbringungen von ausländischen Vermögenswerten in Trusts oder Stiftungen sind in Italien steuerbefreit. Die Voraussetzungen Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Pauschalsteuer ist, dass die natürliche Person während der letzten zehn Jahre mindestens neun nicht in Italien steuerlich ansässig war. Eine weitere Voraussetzung ist die effektive Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes vom Drittland nach Italien. Die effektive Verlegung des Wohnsitzes kann sowohl von den italienischen Gemeinden als auch vom Finanzamt des Drittlandes kontrolliert werden. Zwecks Inanspruchnahme der Pauschalsteuer empfiehlt es sich, eine entsprechende Anfrage an das Finanzamt zu stellen – so Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Gert Gasser erlangt der Steuerzahler vor Verlegung des Wohnsitzes nach Italien Rechtssicherheit darüber, ob das Pauschalverfahren im konkreten Fall Anwendung findet oder nicht. Dauer der Option „Die Pauschalsteuer kann für maximal 15 Jahre angewandt werden, danach erlischt die Begünstigung automatisch. Es ist ohne Anwendung von Strafen oder Nachzahlungen jederzeit möglich, die Option zu widerrufen“, erklärt Gert Gasser weiter. Das Pauschalsteuerverfahren gilt ab jenem Jahr, in dem der Wohnsitz nach Italien verlegt und der Antrag des Steuerzahlers vom Finanzamt positiv begutachtet wurde. Die Steuer auf die ausländischen Einkünfte muss vollständig innerhalb 30. Juni des Folgejahres einbezahlt werden. Die Option für die Pauschalsteuer kann zusätzlich von einem oder mehreren Familienmitgliedern angewandt werden. Die Kriterien, Voraussetzungen und Modalitäten für die Anwendung des Verfahrens bleiben dieselben wie für den Antragsteller, allerdings beträgt die Pauschalsteuer für Familienmitglieder lediglich 25.000 Euro pro Steuerperiode. Gasser Springer Perathoner Eder & Oliva Meraner Straße 8 | I-39011 Lana Tel. +39 0473 565 000 info@gspeo.com | www.gspeo.com

BERGE VOLLER GUTER LAUNE & GENUSS ERLEBNISSOMMER Auf in die schönste Zeit des Jahres! Auf zur Sommerfrische in Südtirol: Wandern, Radfahren, oder einfach nur auf unseren Sonnenterrassen entspannen. Und abends die ausgezeichnete Alpe-Adria- Kulinarik in unseren Acquapura SPA genießen. Reservieren Sie Ihren Aktivurlaub & Ihre Familien- Aktiv-Zeit in einem unserer 4 Sterne Falkensteiner Hotels im Pustertal. Welcome Home! FAMILY-TOP-ANGEBOT, AB 4 NÄCHTE AB € 199,– PRO ZIMMER/NACHT* FÜR 2 ERW. + 1 KIND BIS 7,9 JAHRE Inkl. ¾-Verwöhnpension, Acquapura SPA, Natur- & Abenteuertage. Im Family Hotel mit Natursee zusätzlich inkl. Vollpension, Baby- & Falky-Land mit Betreuung, großer Abenteuerspielplatz, Naturdetektiv Camp u.v.m. * Preis gültig in Saison A, Highlights variieren nach Hotel. Ermäßigte Kinderpreise für alle Kinder bis 13,9 Jahren. Angebot buchbar bis 10.11.2019. Anfragen bitte mit dem Kennwort: FalkyWelt falkensteiner.com/suedtirol INFO & BUCHUNG: Falkensteiner Hotels Südtirol FFFF Vals, Terenten, Ehrenburg und Antholz – PUSTERTAL/SÜDTIROL · suedtirol@falkensteiner.com FMTG Südtirol GmbH, MwStrNr.: IT02970790214

© 2017 Weinbergweg 7 | 39100 Bozen | MwSt.-Nr.: IT00853870210 | Tel. 0471 081 561 | Fax 0471 081 569 | info@mediaradius.it