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Energie & Umwelt 2017

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6 05/2017 aktuell Der effiziente und sparsame Um Die Energieeffizienz steigern und erneuerbare Energiequellen stärker nutzen. Um diese Ziele zu erreichen, hat die Landesregierung die Förderbeiträge von 30 Prozent auf teilweise 70 Prozent angehoben. „Mit dieser großzügigen Förderung für Private, für Unternehmen und für Gemeinden wollen wir die positive Entwicklung einer nachhaltigen Energiepolitik unterstützen, einen nachhaltigen Beitrag zur Reduzierung von umweltschädlichen Gasen leisten und dem Klimawandel entgegenwirken“, begründet Umweltlandesrat Richard Theiner das Maßnahmenpaket, das die Landesregierung im Februar 2017 beschlossen hat. Energie-Südtirol-2050 Die Optimierung der Energieeffizienz und eine stärkere Nutzung erneuerbarer Energieträger sind deshalb zentrale Säule des Klimaplans „Energie-Südtirol-2050“. In diesem Plan wurden Ziele und Maßnahmen für einen aktiven Umwelt- und Klimaschutz festgelegt: 1. Bis 2020 soll der Energiebedarf zu 75 Prozent aus erneuerbaren Energieträgern abgedeckt werden: 2. Der Ausstoß von Kohlendioxid (CO 2) pro Kopf und Jahr wird von 4,7 Tonnen im Jahr 2008 auf weniger als vier Tonnen im Jahr 2020 reduziert; 3. Der Pro-Kopf-Energieverbrauch wird von 2.761 Watt im Jahr 2008 auf 2.500 Watt im Jahr 2020 abgesenkt. Dass die neuen Richtlinien zur Förderung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen ihre Wirkung nicht verfehlen, zeigt die Anzahl der im Amt für Energieeinsparung eingereichten Beitragsgesuche: Immerhin wurden 650 Gesuche für die Gewährung von Beiträgen von Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden eingereicht. „Ein großes Augenmerk wurde bei der Erarbeitung der neuen Richtlinien auf die energetische Sanierung von Gebäuden gelegt“, betont Petra Seppi, Direktorin des Amtes für Energieeinsparung. Die Hälfte des Gesamtenergieverbrauchs in Südtirol wird für Heizung und Warmwasser benötigt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Großteil der Gebäude energetisch noch nicht saniert ist. Der Fördersatz für die energetische Gesamtsanierung wurde deshalb von 30 Prozent auf 50 Prozent angehoben, wenn dadurch ein KlimaHaus Standard C oder das Gütesiegel KlimaHaus R erreicht wird. Anreiz für eine energetische Sanierung Einen besonderen Anreiz hat die Landesregierung für die energetische Gesamtsanierung von Mehrfamilienhäusern mit mehr als fünf Baueinheiten geschaffen, indem sie den Fördersatz auf 70 Prozent anhob, denn gerade bei Kondominien ist ein großes Einsparpotenzial vorhanden. Neben der energetischen Sanierung fördert das Land auch die Nutzung erneuerbarer Energien. Für den Einbau von automatisch beschickten Heizanlagen für feste Biomasse, für den Einbau von Stückholzvergaserkesseln und Wärmepumpen in bestehenden Gebäuden erhalten die Antragsteller bis zu 50 Prozent der Mehrkosten, die im Vergleich zu einer konventionellen Anlage entstehen. Auch hier muss nach Durchführung der Maßnahme ein KlimaHaus Standard C oder das Gütesiegel Klimahaus R erreicht werden. „Besonders viele Gesuche wurden für den Einbau einer thermischen Solaranlage, für deren Beitragsgewährung kein KlimaHaus-Standard vorgesehen ist, im Amt für Energieeinsparung eingereicht“, sagt Seppi und weist darauf hin, dass der Einbau thermischer Solaranlagen auch bei Neubauten gefördert wird. Von den neuen Richtlinien profitieren nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen. Allerdings variieren die Kompetente Beratung im Vorfeld und eine fachgerechte Ausführung sind Voraussetzung für effizientes Sanieren.

aktuell 05/2017 7 gang mit Energie wird belohnt Fördersätze mit der Unternehmensgröße. Für mittlere und kleine Unternehmen wurde zudem eine neue Maßnahme eingeführt, die sogenannten Energieaudits, anhand derer die energetischen Flüsse eines Unternehmens analysiert und Optimierungsmaßnahmen ausgearbeitet werden können. Maßnahmen zur Energieeffizienz Mit der Förderung von Energieaudits im Ausmaß von 60 Prozent für kleine und 50 Prozent für große Unternehmen wird diesen ein wichtiges Instrument in die Hand gegeben, um die großen Energieverbräuche in Betrieben aufzudecken und Maßnahmen zur Energieeffizienz umzusetzen. Neu im Förderkatalog aufgenommen wurde die energetische Optimierung öffentlicher Beleuchtungsanlagen. Durch einen Fördersatz von 50 Prozent auf die zulässigen Kosten wurde besonders für Gemeinden ein Anreiz geschaffen, die ineffizienten Leuchten durch energiesparende zu ersetzen. Damit können sie Strom sparen und gleichzeitig die Lichtverschmutzung reduzieren. Anhand der eingereichten Gesuche ist zu erkennen, dass viele Gemeinden aktiv geworden sind und sich um ihre alten Energie- ineffizienten und lichtverschmutzenden Beleuchtungsanlagen kümmern. „Für private Haushalte, Unternehmen und Gemeinden gibt es also verschiedene Möglichkeiten zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz, die sich meistens auch in finanzieller Hinsicht rechnen“, so Landesrat Theiner. Es kann zum Beispiel durch die effiziente und saubere Einstellung des Heizsystems durch den hydraulischen Abgleich der Heizung sichergestellt werden, dass teure Heizenergie nicht verloren geht und die Wärme optimal im Haus verteilt wird. „Das ist eine Maßnahme, die einen geringen Aufwand erfordert, die aber gerade bei Mehrfamilienhäusern und größeren Gebäuden große Wirkung zeigt.“ Doch abgesehen von den Kosten, die man sich sparen kann: Der nachhaltige Umgang mit Energie senkt die Treibhausgasemissionen, und das kommt letztlich allen zugute. Energetisch sanieren mit Konzept Ein energieeffizienter Gebäudebestand ist einer der Schlüssel zur Erreichung unserer Klimaschutzziele. Die KlimaHaus Agentr zeigt, wie es geht. Unsere Häuser verschlingen mehr als ein Drittel unseres Gesamtenergiebedarfs und sind damit auch hauptverantwortlich für einen Großteil der Treibhausgasemissionen. Beim Neubau stellt dies heute keine größere Herausforderung mehr dar, in Südtirol waren bereits vor der Anhebung des Mindeststandards zwei von drei Neubauten ein Klima- Haus A, welches heute schlicht den Stand der Technik darstellt. Aber auch bei Bestandsgebäuden stehen irgendwann Instandsetzungsarbeiten an, Umbauarbeiten sollen das Gebäude aufwerten und den veränderten Nutzungs- und Komfortanforderungen Rechnung tragen. Wärmeverluste reduzieren Dies ist der ideale Zeitpunkt, um den Energiebedarf zu senken und fossile durch erneuerbare Energien zu ersetzen. In diesem Fall entfallen im Schnitt ein Drittel der Gesamtkosten auf Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, der Rest betrifft „Ohnehin-Kosten“, also sowieso anfallenden Ausgaben für Gerüst, Baukran, die Behebung von Bauschäden oder die Erneuerung von Putz und Anstrich. Von der Priorität her sind zuerst die Wärmeverluste zu reduzieren. Es gilt, Wärmebrücken zu lösen, schlecht isolierende Fenster und Türen zu ersetzen sowie Außenwände, Kellerdecken und Dach zu dämmen. Bei der Wahl des Dämmstoffes ist auf die Eignung für den Einsatzbereich zu achten: Außen- oder Innendämmung von Wänden, Dach und Kellerdecke und von Bauteilen gegen Erdreich, im Spritzwasserbereich. Die Verwendung von Wärmedämmverbundsystemen und eine fachmännische Ausbringung der aufeinander abgestimmten Komponenten stellen die Funktionstüchtigkeit und Dauerhaftigkeit der Dämmung nachhaltig sicher. Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder der Sanierung einer Wohnung kann eine Innendämmung eine sinnvolle Alternative darstellen. Hier ist zu beachten, dass hohe Dämmstärken zwar den Wohnkomfort durch höhere Temperaturen an den Innenflächen steigern, aber gleichzeitig zu einer Absenkung des Temperaturniveaus im dahinter liegenden Wandaufbau führen. Der Eintrag von Raumfeuchte über Undichtheiten muss verhindert werden, um Feuchte- und Schimmelbildung zu vermeiden und der Schädigung der Bausubstanz vorzubeugen.

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