Aufrufe
vor 3 Jahren

Insert Suberbonus 110 20

  • Text
  • Sanieren
  • Unternehmen
  • Austausch
  • Energetischen
  • Umwelt
  • Energie
  • Steuerbonus
  • Energetische
  • Sanierung
  • Fenster
  • Superbonus

4 Nr.

4 Nr. 3/2020 AKTUELL Die Maßnahmen auf einen Blick Wärmedämmverbundsystem und effiziente Heizkessel Maßnahmen zur Wärmeisolierung der lichtundurchlässigen vertikalen und horizontalen Flächen der Gebäudehülle mit einem Anteil von mehr als 25 Prozent der Brutto-Dispersionsfläche des Gebäudes. Höchstbetrag 60.000 Euro, zu multiplizieren mit der Anzahl der Immobilieneinheiten, aus denen das Gebäude besteht; Maßnahmen an den Gemeinschaftsteilen der Gebäude, die der Ersetzung (nicht Ergänzung) der bestehenden Heizanlagen durch zentralisierte Anlagen mit Brennwertkessel, mit Wärmepumpe, hybride oder Geothermieanlagen, auch in Kombination mit der Installation von Photovoltaikanlagen und entsprechenden Speichersystemen sowie Mikro-Kraft-Wärme-Kopplung dienen. Höchstbetrag: 30.000 Euro, zu multiplizieren mit der Anzahl der Immobilieneinheiten, aus denen das Gebäude besteht; der Steuerabzug wird auch für Kosten gewährt, die der Entsorgung und Altlastensanierung im Zusammenhang mit der ersetzten Anlage dienen; Maßnahmen an Einfamilienhäusern, die der Ersetzung (nicht Ergänzung) der bestehenden Heizanlagen durch Anlagen mit Wärmepumpe, hybride oder Geothermieanlagen, auch in Kombination mit der Installation von Photovoltaikanlagen und entsprechenden Speichersystemen sowie Mikro-Kraft-Wärme- Kopplung dienen. Höchstbetrag: 30.000 Euro, inklusive der Kosten, die der Entsorgung und Altlastensanierung im Zusammenhang mit der ersetzten Anlage dienen; alle anderen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, die in Art. 14 des Gesetzesdekrets Nr. 63/2013 vorgesehen sind (wie zum Beispiel der Ankauf und Einbau von Fenstern inklusive Einfassungen und Sonnenschutz …) unter der Bedingung, dass diese zusammen mit mindestens einem der in den vorigen Punkten beschriebenen Maßnahmen durchgeführt werden – Höchstbetrag der Ausgaben: In diesem Fall wird der Abzug auf einen Gesamtbetrag berechnet, der durch die vorgesehenen Ausgabengrenzen für jede Maßnahme bestimmt ist. Photovoltaik und Ladesäulen Diese Maßnahmen werden mit dem Ökobonus 110% begünstigt, unter der Bedingung, dass sie gleichzeitig mit einer der Hauptmaßnahmen zur energetischen Sanierung (Wärmedämmverbundsystem oder Brennwertkessel oder Heizkessel mit Wärmepumpe) oder Maßnahmen zur Verbesserung der Erdbebensicherheit ausgeführt werden; sie betreffen im Einzelnen: an das Stromnetz angeschlossene Solar-/Photovoltaikanlagen auf Gebäuden, bis zu einem Höchstbetrag der Ausgaben von 48.000 Euro und in jedem Fall bis zu 2.400 Euro pro kW Nennleistung; in die Solar-/Photovoltaikanlagen integrierte Speichersysteme, zu denselben Bedingungen wie die Solar-/Photovoltaikanlagen und in jedem Fall bis zu 1.000 Euro Ausgaben pro kWh Speicherkapazität. die Infrastrukturen für das Aufladen von Elektrofahrzeugen in den Gebäuden.

AKTUELL Energetische Gebäudesanierung 5 Super-Ökobonus: 110% Geld zurück! Über 2.500 betreute Sanierungen in den letzten 15 Jahren! für E-Autos mit 110% Die Abzugsberechtigung für die Photovoltaikanlagen und die Speichersysteme besteht unter der Bedingung, dass die nicht selbst vor Ort verbrauchte Energie an den GSE abgegeben wird und ist nicht mit anderen Anreizen und Förderungen kumulierbar. Kostenlose Beratung zu: - Steuerabsetzbetrag 110% - Beitragsgesuche - Materialien - Ausführung Inkl. Lokalaugenschein Rufen Sie an oder schreiben Sie uns! Georg Kantioler Techn. Leiter energetische Sanierung 0471 098 861 335 7602818 energie@tophaus.com BOZEN BRIXEN LANA RASEN LAVIS

© 2017 Weinbergweg 7 | 39100 Bozen | MwSt.-Nr.: IT00853870210 | Tel. 0471 081 561 | Fax 0471 081 569 | info@mediaradius.it