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Bauen und Sanieren 2023

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42 Nr.

42 Nr. 1/2023 HAUSHALTSGESETZ 2023 Möbelbonus sichern Vom Staat gibt es auch in diesem Jahr einen Bonus für die Anschaffung neuer Möbel und Haushaltsgeräte in Küche, Bad, Wohn- und Schlafzimmer. Denn mit dem Haushaltsgesetz 2023 hat die Regierung den sogenannten „Möbelbonus“ verlängert und den maximal abschreibbaren Höchstbetrag bei 8.000 Euro pro Baueinheit festgesetzt. Der Möbelbonus (bonus mobili) ist eine staatliche Förderung zum Ankauf von neuen Möbeln und Elektrogeräten. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass in einem Haus oder einer Wohnung Wiedergewinnungs- bzw. Renovierungsarbeiten durchgeführt werden. Wer mehrere Wohnungen besitzt und auf Vordermann bringt, kann den Bonus für jede einzelne Wohneinheit erhalten. Wichtig ist, dass die Arbeiten mit den Richtlinien der Agentur für Einnahmen übereinstimmen und der Beginn der Arbeiten nach dem 1. Jänner 2022 erfolgte. Für Neubauten gilt der Möbelbonus nicht. Steuerabschreibung über zehn Jahre Geltend gemacht werden kann der Möbelbonus in Form eines Steuerguthabens. Dieses erhält nur, wer auch die Wiedergewinnungsarbeiten für Haus oder Wohnung bezahlt hat. Eine Ausnahme gilt bei gemeinschaftlichen Räumen in Mehrfamilienhäusern, wo sich die Besitzerinnen und Besitzer den Bonus aufteilen. Auf der Steuererklärung können 50 Prozent der Ausgaben für Möbel und Elektrogeräte über einen IRPEF-Abzug innerhalb von zehn Jahren zurückgefordert werden, maximal also 4.000 Euro. Wofür gilt der Möbelbonus? Den Bonus gibt es für zwei Kategorien von Anschaffungen: Möbel und Elektrogeräte. Im Hinblick auf die Möbel nennt die Agentur der Einnahmen beispielhaft: Betten, Schränke, Kommoden, Bücherregale, Tische, Stühle, Nachttische, Sofas, Matratzen und Beleuchtungskörper. Für den Ankauf von Türen, Bodenbelägen, Vorhängen und anderen Einrichtungsergänzungen kann der Möbelbonus hingegen nicht geltend gemacht werden. Bei den Elektrogeräten gilt es, auf die Energieeffizienzklasse zu achten. Backöfen und Mikrowellengeräte müssen in der Energieklasse A arbeiten, für Waschmaschinen, Wäschetrockner und Geschirrspüler gilt die Klasse E, der Kühlschrank und die Tiefkühltruhe müssen die Klasse F erfüllen. Wichtig zu beachten ist, dass der Möbelbonus nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die Bezahlung per Banküberweisung oder Karte erfolgte. Wer bar zahlt, geht leer aus. Für die Banküberweisung muss, anders als bei anderen Steuerbegünstigungen, keine spezifische Angabe gemacht werden. Allerdings muss beim Kauf von Elektrogeräten eine entsprechende Meldung an die ENEA, die Agentur für neue Technologien, Energie und Nachhaltige Entwicklung, gemacht werden. Mühlbach Pustertaler Straße 30 info@moebel-rogen.it 0472 849522 WWW.MOEBEL-ROGEN.IT

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