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Bauen & Sanieren 2019

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80 01/2019 AKTUELL Steuervorteile rund ums Bauen Auch im Jahre 2019 gibt es wiederum zahlreiche Förderungen, vor allem seitens des Landes Südtirol. Sich im „Förder-Dschungel“ zurechtzufinden und die einem zustehenden, größtmöglichen Vorteile zu nutzen, ist freilich nicht immer einfach. Es macht sich bezahlt, sich rechtzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten ein Bild zu machen. Diese lassen sich laut Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) in diverse Kategorien unterteilen und zwar in die Landesförderungen für Energiesparmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energiequellen, die Landesförderungen für den Bau, Sanierung oder Kauf von Erstwohnungen (Wohnbauförderung), die Vorfinanzierung der steuerlichen Begünstigungen durch das Land, Steuerabzüge für Gebäudesanierungen, Steuerabzüge für energetische Sanierungsarbeiten sowie die staatliche Förderung in Sachen Wärmekonto, das sogenannte „Conto termico“. Verschiedene Kriterien erfüllen Um in den Genuss der hierzulande besonders beliebten Wohnbauförderung zu kommen, müssen etwa Vorausset- zungen wie Ansässigkeit in der Provinz, Alter, Arbeitsnachweis, Lebensminimum, kein Besitz, usw. erfüllt werden. Die Höhe und Art der Förderung (zinsloses Darlehen oder fixer Betrag) werden in Form eines Punktesystems aufgeschlüsselt. „Für die Punkteermittlung sind verschiedene Kriterien ausschlaggebend, wie z.B.: wirtschaftliche Verhältnisse der Familie, Anzahl der Familienmitglieder, Dauer der Ansässigkeit, Gründung einer neuen Familie“, erklärt die VZS. Beliebt ist bei heimischen Häuslebauern auch die Gebäudesanierung. TERENTEN Neue Wohnungen verschiedener Größen nahe dem Dorfzentrum in sonniger Lage zu verkaufen. Handwerkerzone 9 39030 Terenten 0472 546178 info@klapfer.com Steuervergünstigungen 2019 … … abschreibbar jeweils in 10 gleichen Jahresraten: • 50 Prozent bei Umbauarbeiten bis max. 96.000 Euro (außerordentliche Instandhaltung, Umbau, Sanierung etc.) • 50 Prozent Möbelbonus bis max. 10.000 Euro (wenn vorher Umbauarbeiten durchgeführt wurden) • 36 Prozent „Grüner Bonus“ bis max. 5.000 Euro pro Wohnung (Begrünung von Gärten, Terrassen, Balkonen) • Bei energetischer Sanierung: - 65 Prozent am Gesamtgebäude (Kondominien bis 75 Prozent) - 65 Prozent Wärmepumpe, Solaranlage - 50 oder 65 Prozent Austausch der Heizanlage (je nach Art und Brennleistung) - 50 Prozent Photovoltaik-Anlage, Austausch der Fenster, Verschattungselemente • Für alle Maßnahmen zur energetischen Sanierung (Ecobonus) besteht die Meldepflicht an die ENEA. Die Zahlung muss auf dem Bank- bzw. Postweg erfolgen, und auf den Belegen müssen die Steuernummer des Auftraggebers, MwSt.-Nummer der Firma oder des Freiberuflers sowie der Zahlungsgrund (Rechnungsdaten, Gesetzesbezug, Art der Arbeiten) aufscheinen. • Seit November ist nun eine eigene Webseite (http://ristrutturazioni2018.enea.it) online. ENEA hat außerdem einen Leitfaden erstellt. Von der Verbraucherzentrale Südtirol gibt es eine übersetzte Version der Liste (www.consumer.bz.it/de)

AKTUELL 01/2019 81 Gira E2 Schwarz matt, die neue Oberfläche. Bestechende Optik, ganz einfach montiert. Das bewährte Schalterprogramm Gira E2 wurde jetzt um eine neue trendige Oberfläche erweitert: Schwarz matt. Diese Schalter-Variante passt nicht nur in jedes gehobene Interieur, sondern ist auch besonders flexibel zu installieren. Mit dem Gira System 55 in standardmäßigen Unterputz- oder Hohlwanddosen oder den Gira Gerätedosen bzw. Unterputzdosen. Weitere Informationen: www.gira.de/e2

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