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Bauen & Sanieren 2014

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Ihre Werbung 108.000 x gelesen MAGAZIN FÜR DIE EUROPAREGION TIROL Golf & more erscheint am 27. März • Neues aus der GOLF-Szene • Platzbau in Eppan/Unterrain • Neuauflage: Single-Trophy 2014 • Rückblick: Golfbilder ab 1989-2014 + Insert: Oldtimer & ClassicCars Redaktion Radius | Tel. 0471 081 561 | info@mediaradius.it | www.mediaradius.it

service 01/2014 49 Umfangreiche Pflichten auch für Bauherren Wer baut, ist auch verpflichtet die Bestimmungen zur Arbeitssicherheit einzuhalten. In den allermeisten Fällen nimmt das Planungsbüro oder ein beauftragter Bauleiter diese Pflichten dem Bauherrn ab. Die Verpflichtungen betreffen alle Vorhaben, bei denen Hoch- oder Tiefbauarbeiten ausgeführt werden, so z.B. die Errichtung oder Sanierung eines Hauses, Arbeiten am Dach oder an der Fassade. Bereits in der Vorplanung fallen für den Bauherrn wesentliche Pflichten an: So ist zu überlegen, ob mit der Durchführung der Arbeiten nur ein Unternehmen oder mehrere Unternehmen beauftragt werden. Falls mehrere Unternehmen am Bau arbeiten, muss ein Sicherheitskoordinator beauftragt werden. Dieser ist für das gute und gefahrenfreie Zusammenspiel aller am Bau beteiligten Unternehmen verantwortlich. Dazu erstellt er einen Sicherheits- und Koordinierungsplan, um für einen geordneten Ablauf auf der Baustelle zu sorgen. Falls die Arbeiten mehr als 100.000 Euro betragen, muss dieser Plan bereits mit der Planung des Bauvorhabens, also auf jeden Abteilungsdirektor Helmuth Sinn Fall vor Beginn der Arbeiten, erstellt werden. Nur so kann wirksam auf die verschiedenen Gefahren und Notwendigkeiten des Baus eingegangen werden. Sollten die Arbeiten hingegen weniger als 100.000 Euro kosten, kann der Sicherheits- und Koordinierungsplan auch erst bei Ausführung der Arbeiten erstellt werden. Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen Während der Bauarbeiten muss der Sicherheitskoordinator kontrollieren, ob die im Sicherheits- und Koordinierungsplan enthaltenen Hinweise und Vorschriften auch tatsächlich beachtet werden. Denn alle am Bau beteiligten Unternehmen – und zwar unabhängig davon, ob sie Mitarbeiter haben oder die Arbeiten selbständig ausführen – haben sich an den Sicherheits- und Koordinierungsplan zu halten. Der Sicherheitskoordinator muss zudem auf dem Baustellenschild mit vollem Namen angegeben werden. Der Sicherheits- und Koordinierungsplan muss allen am Bau beteiligten Betrieben und Unternehmen sowie den selbständigen Arbeitern zur Verfügung gestellt werden. Jedes Unternehmen hat zusätzlich dafür zu sorgen, dass die grundlegenden Sicherheitsvorschriften auch in den eigenen Sicherheitsplan einfließen. Überprüfung der Voraussetzungen Der Bauherr muss sich auch vergewissern, dass die Unternehmen, die er zur Durchführung seines Bauvorhabens beauftragt, tatsächlich in der Lage sind, die ihnen zugedachten Aufgaben zu erfüllen. Insbesondere muss er sich informieren, ob die Unternehmen und Selbstständigen die berufliche Eignung zur Ausübung der Arbeiten haben. Damit sind einige bürokratische Verpflichtungen verbunden, wie z.B. die Überprüfung des Handelskammerauszugs, der ordnungsgemäßen Einzahlung der Sozialbeiträge für die Arbeitnehmer u.a. In der Praxis übernimmt das beauftragte Planungsbüro oder der Sicherheitskoordinator diese bürokratischen Auflagen. Zudem ist der Bauherr verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten dem Arbeitsinspektorat bei der Landesabteilung Arbeit eine so genannte Bau-Vorankündigung mit einer Reihe von Angaben zum Bauvorhaben zu senden. Auch diese Meldung macht in der Regel das Planungsbüro. Aufgepasst: Sollte der Bauherr auch nur einer dieser umfangreichen Verpflichtungen nicht nachkommen, drohen ihm empfindliche Strafen. INFO Abteilung Arbeit Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1 | 39100 Bozen Tel. 0471 418 500 | Fax 0471 418 509 arbeit-lavoro@provinz.bz.it | www.provinz.bz.it/arbeit

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